Angriff auf Wohnhaus in Wunstorf

Um 3 Uhr morgens werden in Wunstorf-Kolenfeld die Scheiben einer Wohnung, in der Geflüchtete wohnen, durch eine Böllerexplosion zerstört. Die Polizei ermittelt wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (nach § 308 StGB). Die Bundesregierung ordnet diesen Vorfall im Bereich „Gegen Asylunterkünfte“ ein. Die Polizei stuft ihn als PMK rechts (PMK = Politisch motivierte Kriminalität) ein.