Die FAP wird zur Landtagswahl zugelassen. Im Gebäude des Landwirtschaftsministerium schießen FAPler mehrfach mit Gaspistolen auf eine Gruppe AntifaschistInnen, die gegen die Wahlzulassung protestiert. Trotz der Zulassung gelingt es der FAP nicht die nötigen Unterschriften zu sammeln.
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