Erneute Verurteilung für FAP Vorsitzenden
Erneut wird Siegfried Müller zu einer Geldstrafe verurteilt. Anlass ist der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und das Uniformverbot.
Erneut wird Siegfried Müller zu einer Geldstrafe verurteilt. Anlass ist der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und das Uniformverbot.
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Dieser Beitrag wurde vor am Montag, 14. Juli 1986 um 20:00 Uhr veröffentlicht und unter General gespeichert. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. Momentan ist weder das Kommentieren noch das Setzen eines Trackbacks möglich.
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