Kameradschaftler darf nicht mehr Soldat sein
Vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wird die Entlassung eines Zeitsoldaten in zweiter Instanz für rechtmäßig erklärt. Der Mann (Geburtsjahr 1981) hatte sich 2002 als Zeitsoldat für acht Jahre verpflichtet. Anfang 2005 erhielt der Militärgeheimdienst MAD Kenntnis davon, dass der Soldat seit 1999 als NPD-Mitglied geführt wurde sowie später Gründungsmitglied der Kameradschaft Verena aus Hannover um Verena Jakobusch war. Auch soll er im Mai 2000 am NPD Parteitag in Passau teilgenommen haben. Bei seiner Einstellung verneinte er die Frage nach Mitgliedschaft in der NPD. Im Mai 2005 wurde der Mann deshalb aus der Bundeswehr entlassen. Gegen seine Entlassung hatte er im Juli 2005 geklagt . In erster Instanz wurde die Klage abgewiesen.