Haftbefehl gegen Bockverteiler
Vor einer Schule im Stadtteil Zoo wird der Bock (Ausgabe 4) verteilt. Die Polizei nimmt einen Verteiler (24 Jahre) fest, da gegen ihn ein Haftbefehl wegen Gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Missbrauch von Notrufen besteht. Er wird dem Richter vorgeführt.