Urteil gegen Holocaustleugner bestätigt
Sonntag, 31. Mai 2015Im Mai 2015 bestätigt das Landgericht Hannover das Urteil des Amtsgericht Springe gegen Arnold Höfs vom Juli 2014.
Im Mai 2015 bestätigt das Landgericht Hannover das Urteil des Amtsgericht Springe gegen Arnold Höfs vom Juli 2014.
In den vergangenen Wochen hetzen Naziparteien in der Region gegen die Unterbringung von Geflüchteten:
In der Nacht auf Sonntag werden an mehrere Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet rassistische und faschistische Parolen und Symbolen gesprüht.
In Kirchrode endeckt eine Polizeistreife in der Nacht min. ein Hakenkreuz sowie die Naziparole „Frei, sozial & national“. Daraufhin werden Überprüfungen an weiteren Wohnheimen durchgeführt. Dabei werden in Bult weitere Schmierereien wie die Parole „444 Ausländer raus“ am Haus und einem Zaun. Die 4 steht für den vierten Buchstaben im Alphabet – DDD für „Deutschland den Deutschen“.
Weiterhin werden weitere Farbschmierereien an Hauswänden und Mauern weiterer Unterkünfte in Bemerode, der Südstadt und zwei weiteren in Kirchrode entdeckt.
Die Bundesregierung ordnet diese Vorfälle als politisch motivierte Delikte ein, bei dem eine Geflüchtetenunterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel ist. Die Polizei stuft sie als PMK rechts (PMK = Politisch motivierte Kriminalität) ein.
Beim Landesparteitag der NPD in Petersdorf (Landkreis Cloppenburg) wählen die rund 50 Deligierten den neuen Landesvorstand. Diesem gehören mit Karin Hollack und Christina Krieger auch zwei Mitglieder der Partei aus Hannover an.